
Thomas Brüninghoff
FDP
Landeswahlvorschlag
Technischer Angestellter
Schriftführer des Niedersächsischen Landtages
Kokenmühlenstraße 11
48529 Nordhorn
05921 7266669
thomas.brueninghoff@lt.niedersachsen.de
facebook.com/thomas.brueninghoff.fdp
Lebenslauf
Geboren am 13. Oktober 1964 in Lingen/Ems, verheiratet, ein erwachsener Sohn. Ausbildung zum Kfz-Mechaniker, anschließend vier Jahre als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Durch Weiterbildungen Technischer Angestellter für einen Damenoberbekleidungsbetrieb mit zusätzlicher Wahrnehmung der Aufgabe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Kreisvorsitzender der FDP Grafschaft Bentheim seit 2009.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 18. Juni 2019). Sprecher für Jugend sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung der FDP-Landtagsfraktion. Seit September 2020 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Mitglied des Rates der Stadt Nordhorn seit 2016.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Erfo Bekleidungswerk GmbH & Co. KG, Nordhorn, Technischer Angestellter.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Erfo Bekleidungswerk GmbH & Co. KG nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Erfo Bekleidungswerk GmbH & Co. KG, Nordhorn, Technischer Angestellter, jährlich, Stufe 3.
-
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Nordhorn, Nordhorn, Mitglied des Rates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".