
Susanne Menge
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Studienrätin a.D.
Schriftführer/in
0511 3030-3314
susanne.menge(at)lt.niedersachsen.de
www.susanne-menge.de
Lebenslauf
Geboren am 11. Februar 1960 in Bad Zwischenahn, drei Kinder. 1979 Abitur in Bad Zwischenahn, Lehramtsstudium an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg für das Lehramt der Sekundarstufe II, Fächer Politik/Wirtschaft, Sport. Examen 1986. Zusätzliche Funktionen: Koordinatorin des niedersächsischen Pilotprojektes "Schule gestaltet Globalisierung" am Gymnasium Graf-Anton-Günther-Schule Oldenburg; hier auch Gleichstellungsbeauftragte. Von 2018 bis 2019 Studienrätin an der IGS Helene-Lange-Schule Oldenburg.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 1984.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. und 18. Wahlperiode (seit 19. November 2019). Seit 16. Dezember 2019 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages.
Keine
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Studienrätin
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Verkehrs- und Wasser GmbH, Oldenburg, Vorsitzende des Aufsichtsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".