
Stefan Henze
Fraktionslos
Landeswahlvorschlag
EDV Finanzbuchhalter Projektmanager
Schriftführer/in
stefan.henze(at)lt.niedersachsen.de
Lebenslauf
Geboren am 17. Juli 1965 in Hannover, verheiratet, ein Kind. 1985 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Kaufmännische Lehre. Laufbahn bei der Bundeswehr. Tätigkeit im Mahn- und Konkurswesen einer Krankenkasse. Nebenberufliche Weiterbildungen zum EDV-Finanzbuchhalter sowie im B.I.P Hannover. Tätigkeit im Konzernfinanzverkehr/ der Innenrevision eines international agierenden Konzerns mit Führungsverantwortung. Bereichsleiter einer Marketingagentur Schwerpunkt Non Profit Organisationen. Nach einem schweren Unfall 2014 frühverrentet.
Mitglied im Forum Waffenrecht.
Mitglied der AfD seit 2013. Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Hannover Land. Stellv. Vorsitzender des Stadtverbandes Hannover Land Ost. Mitglied im Landesfachausschuss Außen u. Verteidigung.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Von November 2017 bis September 2020 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages und stellv. Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion.
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Lehrte. Seit 2016 Mitglied der Regionsversammlung der Region Hannover.
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Tätigkeiten in Unternehmen
Lehrter Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Mitglied des Aufsichtsrates,
Klinikum Region Hannover GmbH, Hannover, Mitglied des Aufsichtsrates,
Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH (arh), Hannover, Mitglied des Aufsichtsrates. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Lehrte, Lehrte, Mitglied des Rates,
Region Hannover, Hannover, Mitglied der Regionsversammlung.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".