
Petra Emmerich-Kopatsch
SPD
Wahlkreis: 13 Seesen
Ingenieurin für Verfahrenstechnik
Landtagsvizepräsident/in
05321 709516
petra.emmerich-kopatsch(at)lt.niedersachsen.de
www.emmerich-kopatsch.de
Lebenslauf
Geboren in Osterode, verheiratet, ein Kind. Nach dem Schulbesuch Ausbildung zur Stoffprüferin/Chemie, anschließend bis 1985 Ausbildung zur Verfahrenstechnikerin. Von 1985 bis 1988 Angestellte im Forschungslabor der P + S AG in Salzgitter. Seit 1989 Angestellte und seit 1993 nach Abschluss der Ausbildung zur Ingenieurin für Verfahrenstechnik Leiterin der Fachkoordinierungsstelle Umwelttechnik des Landes Niedersachsen, seit 1998 bis zur Wahl in den Landtag 2003 zugleich Leiterin des Forums Mobilität Niedersachsen.
Mitgliedschaften: ver.di, AWO.
Mitglied der SPD. Stellv. Vorsitzende der SPD Niedersachsen. Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Goslar. Mitglied des SPD-Parteirates.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. bis 18. Wahlperiode (seit 4. März 2003). Seit 22. November 2017 Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2011 Mitglied des Kreistages im Landkreis Goslar. Seit 2011 Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Goslar, Goslar, Mitglied des Kreistages,
Regionalverband Großraum Braunschweig, Braunschweig, Mitglied der Verbandsversammlung,
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, Hildesheim, Mitglied des Verwaltungsrates,
Gemeinnützige Stiftergemeinschaft Goslar, Goslar, Mitglied des Kuratoriums,
Niedersächsische Landesmedienanstalt, Hannover, Mitglied der Versammlung.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Stiftung Welterbe Harz, Goslar, Mitglied des Kuratoriums.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".