
Matthias Möhle
SPD
Wahlkreis: 4 Peine
Selbstständiger Kaufmann
Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages
Eschenstraße 5
31224 Peine
05171 6873
info@matthias-moehle.de
www.matthias-moehle.de
Lebenslauf
Geboren am 26. März 1959 in Peine, verheiratet, zwei Söhne. 1979 Abitur in Peine. Von 1979 bis 1983 Lehramtsstudium für Grund- und Hauptschulen in Braunschweig. Seit 1983 selbstständiger Einzelhandelskaufmann und Mitinhaber eines Fachgeschäftes für Musikinstrumente und Konferenztechnik in Peine. Von 2001 bis 2008 pädagogischer Mitarbeiter an der VGS Eichendorffschule Peine.
Mitgliedschaften: GEW und AWO.
Mitglied der SPD seit 1989. Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Peine.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 18. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von 2017 bis 2021 Schriftführer, seit 9. November 2021 Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages.
Seit 1996 Mitglied des Kreistages im Landkreis Peine, seit 2016 1. stellv. Landrat.
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Tätigkeiten in Unternehmen
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Peine, Peine, Mitglied des Aufsichtsrates,
Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Peine, Peine, Vorsitzender des Aufsichtsrates,
Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH, Peine, Vorsitzender des Aufsichtsrates. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Peine, Peine, Mitglied des Kreistages und 1. stellv. Landrat,
Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine, Hildesheim, Mitglied der Verbandsversammlung,
Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung, Hannover, Mitglied des Kuratoriums. -
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
J. Mallwitz/M. Möhle GbR, Peine.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".