
Dr. Marco Genthe
FDP
Landeswahlvorschlag
Rechtsanwalt
0421 89002929
marco.genthe(at)lt.niedersachsen.de
facebook.com/MarcoGenthe
Lebenslauf
Geboren am 18. März 1967 in Bremen, verheiratet, zwei Kinder. 1987 Abitur, 1988/89 Grundwehrdienst, 1994 Erstes juristisches Staatsexamen, 1998 Promotion, 1999 Zweites juristisches Staatsexamen. Anschließend Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Genthe & Dr. Hornauer in Weyhe, 2010 Gründung einer Zweigstelle in Nienburg.
Mitglied der FDP seit 2001. Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Diepholz. Schatzmeister des FDP-Bezirksverbandes Osnabrück. Mitglied des Landesvorstandes der FDP Niedersachsen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. und 18. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Mitglied des Rates der Gemeinde Weyhe. Mitglied des Kreistages im Landkreis Diepholz.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Rechtsanwalt, Dr. Genthe & Dr. Hornauer, Weyhe,
tätiger Mitgesellschafter im Bestattungsinstitut, Wohlers-Brunne GbR, Weyhe. -
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Rechtsanwalt, Dr. Genthe & Dr. Hornauer, Weyhe, 2017, Stufe 4, Gewinn, mit folgenden anzeigepflichtigen Vertragspartnern:
Mandanten 68 bis 110,
tätiger Mitgesellschafter im Bestattungsinstitut, Wohlers-Brunne GbR, Weyhe, 2017, Stufe 5, 2018, Stufe 5, Gewinn. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Weyhe, Weyhe, Mitglied des Rates,
Landkreis Diepholz, Diepholz, Mitglied des Kreistages. -
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Dr. Genthe & Dr. Hornauer (GbR), Weyhe,
Wohlers-Brunne GbR, Weyhe.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".