
Pippa Schneider
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Studentin
Mathematikerin
Westertorstraße 30
37115 Duderstadt
0511 3030-3332
pippa.schneider@lt.niedersachsen.de
www.pippaschneider.de
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instagram.com/pi_schneider
Lebenslauf
Geboren 1994. Studium der Mathematik an der Georg-August-Universität Göttingen.
Dort von 2020 bis 2021 als Finanzreferentin im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und von 2021 bis 2022 als AStA-Vorsitzende tätig. Von 2021 bis 2022 als Koordinatorin der LandesAStenKonferenz Niedersachsen aktiv.
Von 2014 bis 2016 und von 2019 bis 2021 im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen, 2020 bis 2021 als Landessprecherin. Seit 2017 Mitglied des Kreisvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen im Kreisverband Göttingen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".