
Lasse Weritz
CDU
Wahlkreis: 57 Geestland
Lehrer
Bahnhofsweg 4
21745 Hemmor
04771 8891682
Landtag@lasse-weritz.de
www.lasse-weritz.de
facebook.com/LWeritz/
Lebenslauf
Geboren am 30. Mai 1986, ev.-luth., verheiratet, ein Kind. Nach dem Abitur 2006 Lehramtsstudium an der Universität Hildesheim von 2006 bis 2010. Seit dem Referendariat an der Realschule Alfeld von 2010 bis 2011 bis zur Wahl in den Landtag 2017 beschäftigt an der Osteschule in Hemmoor als Lehrer.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2011 Mitglied des Kreistages im Landkreis Cuxhaven, seit 2015 stellv. Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Hemmoor, Bürgermeister. Seit 2012 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Hemmmoor, Vorsitzender des Samtgemeindeverbandes.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Land Niedersachsen, Lehrer.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen GmbH, Stade, Mitglied der Gesellschafterversammlung.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven, Mitglied des Kreistages,
Samtgemeinde Hemmoor, Hemmoor, Mitglied des Samtgemeinderates,
Stadt Hemmoor, Hemmoor, Mitglied des Rates und Bürgermeister,
Weser-Elbe Sparkasse, Bremerhaven, Mitglied des Verwaltungsrats.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".