
Kerstin Liebelt
SPD
Wahlkreis: 35 Springe
Dipl.-Volkswirtin
Odeonstraße 15/16
30159 Hannover
0511 1674-349
kerstin.liebelt@lt.niedersachsen.de
www.kerstin-liebelt.de
facebook.com/kerstin.liebelt.spd
Lebenslauf
Geboren am 17. Juli 1962 in Recklinghausen, zwei erwachsene Töchter. Nach dem Abitur Studium der Volkswirtschaft an der Universität Hamburg mit dem Abschluss Diplomvolkswirtin. Vor dem Einzug in den Niedersächsischen Landtag beim AWO Bezirksverband Hannover e.V. im Bereich Personal beschäftigt.
Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Hemmingen seit 2013.
Mitgliedschaften: AWO, Reiterverein Wilkenburg e.V.
Förderndes Mitglied: Freiwillige Feuerwehr Arnum, Freiwillige Feuerwehr Völksen, SV Arnum, Wehrkirche Arnum.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2001 Mitglied des Rates der Stadt Hemmingen, seit 2004 Ratsvorsitzende.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
AWO Bezirksverband Hannover e. V., Hannover, Assistentin Personalentwicklung und Unternehmenskoordination.
Es bestand bis 30.11.2017 eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim AWO Bezirksverband Hannover e. V. nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG), Hannover, Mitglied des Beirates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Hemmingen, Hemmingen, Mitglied des Rates und Ratsvorsitzende,
Sparkasse Hannover, Hannover, Mitglied des Verwaltungsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".