
Karsten Becker
SPD
Wahlkreis: 37 Schaumburg
Polizeibeamter a. D.
Obernstraße 18
31655 Stadthagen
05721 9953670
wk@karstenbecker.info
www.karstenbecker.info
facebook.com/karsten.becker.7927
Lebenslauf
Geboren am 31. August 1958 in Stadthagen, verheiratet, zwei Kinder. Ausbildung zum Polizeibeamten des Landes Niedersachsen. Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim, Abschluss als Diplomverwaltungswirt (FH). Zuletzt bis zur Wahl in den Landtag 2013 als Erster Polizeihauptkommissar im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport tätig.
Mitgliedschaften: GdP, AWO, Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit (S.I.G.A.), Sozialverband Deutschland (SoVD) und weiterer Vereine.
Mitglied der SPD seit 1980.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. und 18. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Keine.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Land Niedersachsen, Erster Polizeihauptkommissar.
Es bestand bis 31.08.2020 eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach Beendigung der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Schaumburger Verkehrs-GmbH, Stadthagen, Mitglied des Aufsichtsrates (bis Okt. 2021),
Kreiswohnungsbaugesellschaft mbH Schaumburg, Stadthagen, Mitglied der Gesellschafterversammlung (bis Okt. 2021). -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Schaumburg, Stadthagen, Mitglied des Kreistages (bis Okt. 2021).
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".