
Johanne Modder
SPD
Wahlkreis: 84 Leer/Borkum
Verwaltungsangestellte
04953 1276
johanne.modder(at)lt.niedersachsen.de
www.johanne-modder.de
Lebenslauf
Geboren am 12. Juli 1960 in Bunderhee, Kreis Leer, ev.-ref., verheiratet, zwei Kinder. Besuch der Volksschule in Bunderhee, anschließend der Mittelpunktschule Bunde. 1977 Abschluss mit der Mittleren Reife an der zweijährigen Berufsfachschule Wirtschaft. Anschließend Ausbildung zur Verwaltungsangestellten. Von 1979 bis 1985 Verwaltungsangestellte bei der Samtgemeinde Bunde. Von 1999 bis zur Wahl in den Landtag 2003 Angestellte in der Bürogemeinschaft der SPD-Landtagsabgeordneten Collmann und Lücht in Leer.
Mitgliedschaften: ver.di, Verein für Körperbehinderte und ihre Freunde im Landkreis Leer e.V., Verkehrs- und Verschönerungsverein Bunde e.V., AWO, Lebenshilfe Leer, Kinderschutzbund Leer, TV Bunde, ADFC.
Mitglied der SPD seit 1986. Stellv. Vorsitzende des SPD-Landesverbandes Niedersachsen. Vorsitzende des SPD-Bezirks Weser-Ems seit 2010.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. bis 18. Wahlperiode (seit 4. März 2003). Seit Januar 2013 Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion.
Seit 1986 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Bunde (seit 1. November 2011 Gemeinde Bunde). Seit 2001 Mitglied des Kreistages im Landkreis Leer.
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Tätigkeiten in Unternehmen
Deutsche Messe AG, Hannover, Mitglied des Parlamentarischen Beirates (bis Juni 2018).
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Bunde, Bunde, Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion (bis Juni 2019), Mitglied des Rates,
Landkreis Leer, Leer, Mitglied des Kreistages,
NORD/LB, Hannover, Mitglied des Allgemeinen Beirates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".