
Jochen Beekhuis
Fraktionslos
Wahlkreis: 87 Wittmund/Inseln
Politikwissenschaftler (M. A.)
0511 3030-3447
jochen.beekhuis(at)lt.niedersachsen.de
www.jochen-beekhuis.de
Lebenslauf
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Kommunale Mandate und Funktionen:
Seit 2001 Mitglied des Ortsrates Spetzerfehn und des Gemeinderates Großefehn. Seit 2006 Mitglied des Kreistages im Landkreis Aurich.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Karin Evers-Meyer MdB, Zetel, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
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Tätigkeiten in Unternehmen
Trägergesellschaft Zentralklinikum Aurich-Emden-Norden mbH, Südbrookmerland, Mitglied der Gesellschafterversammlung (bis Juni 2019),
Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Verwaltungs-GmbH, Großefehn, Mitglied der Gesellschafterversammlung,
Inselentsorgungsgesellschaft mbH (IEG), Großefehn, Mitglied der Gesellschafterversammlung.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Aurich, Aurich, Mitglied des Kreistages,
Gemeinde Großefehn, Großefehn, Mitglied des Rates,
Gemeinde Großefehn Ortsteil Spetzerfehn, Spetzerfehn, Mitglied des Ortsrates,
Sparkasse Aurich-Norden, Aurich, Mitglied des Verwaltungsrates,
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland AöR, Wittmund, Mitglied des Verwaltungsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".