
Colette Christin Thiemann
CDU
Landeswahlvorschlag
Mediatorin
Beamtin a. D.
Verwaltungswissenschaftlerin, M.A.
Schaers Grasweg 22
31515 Großenheidorn
0511 3030-3194 (Büro)
0172 1035540
colette.thiemann@lt.niedersachsen.de (Büro)
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Lebenslauf
Geboren am 7. Juni 1974, verheiratet, zwei Töchter. Nach dem Abitur Studium von 1994 bis 1997 mit dem Abschluss Diplom-Verwaltungswirtin. Seit 2009 als staatlich anerkannte Mediatorin und als Dozentin für Europa- und Verfassungsrecht nebenberuflich tätig. Von 1998 bis 2018 Mitarbeiterin beim Landkreis Schaumburg, u.a. Leiterin der Ausländerstelle, im Rechtsamt und der Stabsstelle zur Einrichtung einer Vergabestelle. 2021 Erlangung des akademischen Grades Masters of Arts an der Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen. Thema der Master-Thesis: ^D<,Die europarechtlichen Folgen des Brexit^D<" (Note 1,0). Von 2018 bis 2021 zunächst im Mittelstandsreferat, dann in der Stabsstelle Bürokratieabbau mit dem Schwerpunkt Digitale Innovation im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung tätig. In dieser Zeit in mehreren Bund-Länder-Ausschüssen und Design-Thinking-Labs Vertreterin Niedersachsens.
Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums des DRK Schaumburg für den Fachbereich Recht. Fördermitglied bei den Wirtschaftsjunioren Bückeburg. Mitglied der MIT und der Landfrauen Schaumburg.
Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Großenheidorn.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 9. November 2021).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Wunstorf.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".