
Clemens Lammerskitten
CDU
Landeswahlvorschlag
Verwaltungsangestellter
05407 5607
clemens-lammerskitten(at)t-online.de
www.clemens-lammerskitten.de
Lebenslauf
Geboren am 27. April 1957 in Osnabrück, verheiratet, zwei Kinder. 1979 Abitur am Abendgymnasium Osnabrück. Von 1974 bis zur Wahl in den Landtag 2008 Verwaltungsangestellter bei der Gemeinde Wallenhorst, zuletzt als Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales.
Mitglied der CDU seit 1996. Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Wallenhorst.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 18. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von Februar 2013 bis November 2017 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2011 Mitglied des Rates der Gemeinde Wallenhorst. Seit 2011 Mitglied des Kreistages im Landkreis Osnabrück.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Gemeinde Wallenhorst nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Unternehmen
IWK-Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege gemeinnützige GmbH, Delmenhorst, Mitglied des Beirates,
Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück GbR (PlaNOS), Osnabrück, Mitglied des Beirates,
Gemeindewerke Wallenhorst GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates,
Varusschlacht im Osnabrücker Land gGmbH, Osnabrück, Mitglied der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Wallenhorst, Wallenhorst, Mitglied des Rates,
Landkreis Osnabrück, Osnabrück, Mitglied des Kreistages,
Sparkassenzweckverband Osnabrück, Osnabrück, Mitglied der Verbandsversammlung,
Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR), Brüssel, stellv. Mitglied.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Kreismusikschule Osnabrück e.V., Osnabrück, Mitglied des Vorstands.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".