
Bernd-Carsten Hiebing
CDU
Wahlkreis: 81 Meppen
Landwirt
05932 1221
bc(at)hiebing.de
www.hiebing.de
facebook.com/BCHiebing
Lebenslauf
Geboren am 1. Mai 1951 in Landegge (jetzt Haren/Ems), Landkreis Emsland, verheiratet, ein Kind, ein Enkelkind. Besuch des Gymnasiums in Meppen, Abschluss Mittlere Reife. Ausbildertätigkeit nach Übernahme des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes. 1980 Umstrukturierung zu einem Tourismusunternehmen.
Ehrenamtlicher Richter am Sozial- und Verwaltungsgericht Osnabrück von 1991 bis 2003.
Mitglied der CDU seit 1972. Vorsitzender der Emsland CDU seit 1996. Seit 2011 Mitglied im Vorstand der Wachstumsregion Emsachse e. V.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. bis 18. Wahlperiode (seit 4. März 2003).
Seit 1991 Mitglied des Kreistages im Landkreis Emsland, seit 2011 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Landwirt in Haren (Ems).
Gut Landegge, Haren (Ems), selbstständig im Bereich Landwirtschaft und Tourismus. -
Tätigkeiten in Unternehmen
EWE AG, Oldenburg, Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 4 (bis Feb. 2020),
Ludmillenstift Meppen, Mitglied des Kuratoriums. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Emsland, Meppen, Mitglied des Kreistages und Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion,
Trink- und Abwasserverband Bourtanger Moor, Meppen, Mitglied des Vorstandes (bis Dez. 2017),
Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband 101, Meppen, Verbandsvorsteher,
Wasser- und Bodenverband Ems West, Meppen, Verbandsvorsteher,
EWE, Oldenburg, Mitglied der Verbandsversammlung,
Sparkasse Emsland, Meppen, Mitglied der Verbandsversammlung.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Wasserverbandstag e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hannover, Mitglied des Vorstandes.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".