
Bernd Busemann
CDU
Wahlkreis: 82 Papenburg
Rechtsanwalt und Notar
Landtagsvizepräsident/in
0511 3030 2126
bernd.busemann(at)lt.niedersachsen.de
Lebenslauf
Geboren am 5. Juni 1952 in Dörpen, Landkreis Emsland, verheiratet, zwei Kinder. Besuch der Volksschule in Dörpen, anschließend des Gymnasiums in Papenburg. Abitur 1972. Zeitsoldat von 1972 bis 1974 in Buxtehude (Leutn. d. Res.). Anschließend Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln, Erstes juristisches Staatsexamen 1979, Referendariat beim OLG Oldenburg, Zweites juristisches Staatsexamen 1982. Seit 1982 selbstständiger Rechtsanwalt und seit 1985 Notar.
Mitglied der CDU seit 1971. Ehrenvorsitzender des CDU-Kreisverbandes Aschendorf-Hümmling.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 13. bis 18. Wahlperiode (seit 21. Juni 1994).
Von März 2003 bis Februar 2008 Niedersächsischer Kultusminister. Von Februar 2008 bis Februar 2013 Niedersächsischer Justizminister und Mitglied des Bundesrates. Vom 19. Februar 2013 bis 14. November 2017 Präsident des Niedersächsischen Landtages. Seit 22. November 2017 Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages.
Kommunale Mandate und Funktionen:
keine
-
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Sozietät Steinmeyer, Lenger, Brand und Busemann, Dörpen, Rechtsanwalt und Notar, 2018, Stufe 5, Gewinn, mit folgenden anzeigepflichtigen Vertragspartnern:
Mandanten 1 bis 27. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
NORD/LB, Hannover, Mitglied des Allgemeinen Beirates,
Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Celle, Mitglied des Stiftungsrates. -
Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Heiner-Rust-Stiftung, Hannover, Mitglied des Stiftungsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".