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Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
Nach Artikel 27 der Niedersächsischen Verfassung kann und muss der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Er kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.
Eine Zusammenstellung aller Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, die im Niedersächsischen Landtag eingesetzt waren oder sind, erhalten Sie über die Info rechts auf dieser Seite.
Aktueller Untersuchungsausschuss
Nach Artikel 27 der Niedersächsischen Verfassung wird der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die komplexen Vorgänge in der Schachtanlage Asse II aufzuklären.In seiner ersten Sitzung am 17. Juni 2009 hat sich der Ausschuss konstituiert. Unter anderem beschloss der Ausschuss auch, regelmäßig donnerstags ab 10.30 Uhr zu tagen.
Informationen zur Zusammensetzung des Auschusses, die geplanten Sitzungstermine sowie Tagesordnungen und Beratungseergebnisse der Sitzungen des Ausschusses erhalten Sie über die Verweise unten und rechts auf dieser Seite.
Zur aktuellen Tagesordnung des PUA kommen Sie hier:
Tagesordnungen des PUA
Die Kurzberichte zu den Beratungen finden Sie hier:
Beratungsergebnisse des PUA






