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Der Stenografische Dienst des Niedersächsischen Landtages
Parlamentsstenografen obliegt die anspruchsvolle und vielseitige Aufgabe der Dokumentation der Plenarsitzungen des Landtages und der Sitzungen der Ausschüsse sowie der Kommissionen des Landtages.
Im Stenografischen Dienst werden Anwärterinnen und Anwärter für den Beruf der Parlamentsstenografen ausgebildet. Interessenten sollten
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eine ausbaufähige stenografische Leistungsfähigkeit von mindestens 200 Silben in der Minute haben,
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ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, mindestens jedoch das Abitur haben,
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die deutsche Sprache sicher beherrschen und über eine gute Ausdrucksfähigkeit verfügen,
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Interesse am politischen Geschehen haben,
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flexibel auf sich verändernde Situationen reagieren können und
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modernen Informations- und Kommunikationstechniken aufgeschlossen gegenüberstehen bzw. Erfahrungen im Umfang mit diesen Techniken besitzen.
Während der Ausbildung wird je nach Ausbildungsstand eine Vergütung nach der Entgeltgruppe E 8 oder E 9 TV-L gezahlt. Nach einer internen praxisorientierten Ausbildung besteht die Aufgabe in der Erstellung analytischer Niederschriften über Ausschusssitzungen und wörtlicher Protokolle über Plenarsitzungen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist im Verlauf der Berufstätigkeit eine Verbeamtung möglich.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an den
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Landtagsverwaltung
Personalreferat
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover.
Mit dem Stenografischen Dienst kann über unser E-Mail-Formular Kontakt aufgenommen werden. Ihre Mail wird umgehend weitergeleitet.
Vertiefende Informationen über die Arbeit des Stenografischen Dienstes entnehmen Sie bitte dem Faltblatt "Stenografischer Dienst" (PDF,237 KB)






