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Wesen und Inhalt der Niedersächsischen Verfassung

Die Niedersächsische Verfassung - ein Kind des Grundgesetzes


Am 13. Mai 1993 wurde vom Landtag die "Niedersächsische Verfassung" verabschiedet. Sie löste die "Vorläufige Niedersächsische Verfassung" von 1951 ab. Die neue wie die alte Landesverfassung lehnt sich eng an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an. Sie bekennt sich zu den dort erklärten Grundrechten und bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Verfassung legt die organisatorischen Grundlagen des Landes Niedersachsen fest und definiert die Regeln, nach denen Landespolitik gestaltet wird.

Die Entstehung der Niedersächsischen Verfassung

Ende eines Provisoriums


Am 3. April 1951 verabschiedete der Landtag die "Vorläufige Niedersächsische Verfassung". Die Vorläufigkeit dieser ersten Landesverfassung, die am 1. Mai 1951 in Kraft trat, ergab sich aus der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Erst 42 Jahre später, am 13. Mai 1993, verabschiedete der Landtag die Verfassung in ihrer heutigen Fassung.

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Weiterführende Informationen

Landtagsarbeit

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