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Präsident und Präsidium

Eine(r) für alle


Höchster Repräsentant des niedersächsischen Parlaments und damit Vertreter/-in aller Abgeordneten ist die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident. Die Hauptaufgabe dieses obersten Repräsentanten besteht darin, die Würde und die Rechte des Landtages zu wahren und die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten zu schützen. Er oder sie leitet die Plenarsitzungen des Landtages, übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus und leitet dessen Verwaltung. Zusammen mit den Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den Schriftführerinnen und Schriftführern bildet die Präsidentin oder der Präsident das Präsidium des Landtages.

Der Ältestenrat

Auf weißes Haar kommt es nicht an


Das zweite Leitungsgremium des Landtages ist der Ältestenrat. Er besteht aus 17 von den Fraktionen benannten Mitgliedern. Den Vorsitz mit beratender Stimme hat der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin oder ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Ungeachtet des irreführenden Namens sitzen nicht die ältesten, sondern die erfahrensten Parlamentarier im Ältestenrat. Er beschließt die Sitzordnung im Landtag, berät den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen, genehmigt die Reisen der Fachausschüsse und betätigt sich als Schlichtungsstelle zwischen den Abgeordneten und dem Präsidium.

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Weiterführende Informationen

Landtagsarbeit

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