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Die Bedeutung von Gesetzen

Gesetze - Spielregeln für das Miteinander


Menschen haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Damit keiner zu kurz kommt, müssen sie Regeln vereinbaren, nach denen sie ihr Zusammenleben gestalten. Diese Regeln begegnen uns als Gesetze ständig im Alltag, ohne dass wir uns dessen bewusst wären: auf der Straße, in der Schule, sogar vor dem Fernseher. In unserer Massengesellschaft gibt es fast keinen Bereich mehr, der nicht gesetzlich geregelt ist. Viele Gesetze machen uns "Vorschriften", an die wir uns nur ungern halten. Dabei vergessen wir, dass dieselben Gesetze auch unser eigenes Recht schützen. Nur wer wie Robinson Crusoe allein auf einer Insel lebt, braucht keine Gesetze.

Die Einbringung des Gesetzentwurfs

Auch das Volk kann mitmachen


Entwürfe für Landesgesetze können aus der Mitte des Landtages, von der Landesregierung oder durch ein Volksbegehren eingebracht werden. Die Initiatoren leiten ihren Entwurf an die Landtagsverwaltung, die ihn als Landtagsdrucksache veröffentlicht und verteilt. Um "Schnellschüsse" bei der Gesetzgebung zu vermeiden, behandelt der Landtag jeden Gesetzentwurf grundsätzlich in mindestens zwei Beratungen.

Die Verabschiedung eines Gesetzes

Nur nicht hudeln


Die "Bauzeit" für ein Gesetz kann sich hinziehen. Denn sein Entwurf muss mehrere Beratungen ("Lesungen") in den Ausschüssen und im Landtagsplenum durchlaufen. Ein Ausschuss, dem ein Gesetzentwurf zur Beratung überwiesen wurde, legt dem Landtag eine konkrete Beschlussempfehlung vor. Nachdem das Plenum zum zweiten Mal, in bestimmten Fällen sogar zum dritten Mal den Entwurf beraten hat, stimmt der Landtag ab. Ein Volksentscheid kann die Verabschiedung eines Gesetzes auch gegen den Landtag erzwingen. Beschlossene Gesetze - oder Gesetzesänderungen - verkündet der Ministerpräsident im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Erst nach der Verkündung können sie in Kraft treten.

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Weiterführende Informationen

Landtagsarbeit

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