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Das Petitionsrecht
Beschwerden erwünscht
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretungen zu wenden. Von diesem "Petitionsrecht" machen auch die Niedersachsen zunehmend Gebrauch. Durch die Eingaben erfahren die Abgeordneten, wo die Bürgerinnen und Bürger "der Schuh drückt". Im Niedersächsischen Landtag werden Eingaben im Petitionsausschuss (oder thematisch zuständigen Fachausschuss) beraten. Über jede einzelne Eingabe fasst der Landtag einen Beschluss.
Der Instanzenweg
Eine Antwort erhält jede(r)
Der Niedersächsische Landtag ist zur Behandlung aller ihm zugehenden Eingaben verpflichtet. Zunächst prüft das Eingabenbüro des Landtages dessen Zuständigkeit. Danach überweist die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident die Eingabe dem Petitionsausschuss (oder einem thematisch zuständigen Fachausschuss) zur Beratung. Die Empfehlung dieses Ausschusses behandelt das Plenum in öffentlicher Sitzung und verkündet einen Beschluss. Die Landtagsverwaltung unterrichtet die Einsenderin oder den Einsender über das Ergebnis der Eingabe.






