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Die Arbeitsweise des Plenums

Streit gehört zum Wesen der Demokratie


Alle Landtagsabgeordneten zusammen bilden das Landtagsplenum. Es tagt öffentlich im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages, der einen Anbau zum "alten" Leineschloss in Hannover bildet. Mit Ausnahme der Parlamentsferien kommt das Plenum in der Regel einmal im Monat zu einer meist drei oder vier Tage dauernden Beratung zusammen. Rede und Gegenrede bestimmen das Wesen der Plenardebatte, an deren Ende gewöhnlich eine Abstimmung folgt. Das Plenum behandelt Gesetzentwürfe in zwei Beratungen, andere Anträge meist in einer Beratung.

Die Abstimmung

Von einfachen und "qualifizierten" Mehrheiten


Der Landtag trifft seine Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss. Dabei kann der Landtagspräsident die Abgeordneten durch Handzeichen, durch Aufstehen vom Platz, einzeln durch Namensaufruf oder durch Hammelsprung abstimmen lassen. Bei den meisten Entscheidungen gilt die relative Mehrheit (Mehrheit der abgegebenen Stimmen). Für besondere Entscheidungen verlangt die Verfassung aber qualifizierte Mehrheiten: etwa die absolute Mehrheit oder die Zwei-Drittel-Mehrheit.

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Weiterführende Informationen

Landtagsarbeit

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