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Die Verfassungsrechtliche Stellung des Landtages
Das Volk ist der Boss - und der Landtag sein Sprachrohr
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er allein verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Aufgaben und Rechte des Landtages
Wer Pflichten hat, braucht Rechte
Der Landtag hat jede Menge Aufgaben. Er verabschiedet Gesetze; er wählt Präsident und Präsidium des Landtages, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Staatsgerichtshofs, Präsident und Vizepräsident des Landesrechnungshofs und den Landesbeauftragten für Datenschutz; er bildet Ausschüsse, beschließt den jährlichen Landeshaushalt, bestätigt und kontrolliert die Landesregierung. Für diese Aufgaben ist die Volksvertretung unseres Landes mit besonderen Rechten ausgestattet, die dafür sorgen, dass sie nicht entmachtet werden kann. Dazu gehören das Selbstversammlungsrecht, das Geschäftsordnungsrecht, das Wahlprüfungsrecht, das Auflösungsrecht, das Untersuchungsrecht sowie das Auskunfts- und Fragerecht.






