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Der Ältestenrat
Auf weißes Haar kommt es nicht an
Das zweite Leitungsgremium des Landtages ist der Ältestenrat. Er besteht aus 17 von den Fraktionen benannten Mitgliedern. Den Vorsitz mit beratender Stimme hat der Landtagspräsident oder ein Stellvertreter. Der Ältestenrat beschließt die Sitzordnung im Landtag, berät den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen, genehmigt die Reisen der Fachausschüsse, betätigt sich als Schlichtungsstelle zwischen den Abgeordneten und dem Präsidium und befasst sich mit Angelegenheiten der Geschäftsordnung.
Ihre Sitze im Ältestenrat besetzt jede Fraktion - ungeachtet des irreführenden Namens - nicht mit den ältesten, sondern mit ihren besten und erfahrensten Mitgliedern. Denn diese sind praktisch die "Chefunterhändler" der Fraktion und haben dafür zu sorgen, dass deren Interessen im Parlamentsalltag hinreichend Berücksichtigung finden. Entsprechend sitzt der Ältestenrat oft "zwischen sämtlichen Stühlen". Damit er seine Aufgaben zur Zufriedenheit aller lösen kann, ist besonders viel Fingerspitzengefühl und politischer Sachverstand erforderlich.






