Navigation

Service-Navigation

Suche


Inhaltsbereich

Praktika im Niedersächsischen Landtag

  • Der Niedersächsische Landtag bietet Studentinnen und Studenten der Geisteswissenschaften sowie Schülerinnen und Schülern niedersächsischer allgemeinbildender Schulen grundsätzlich die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren, um die Arbeit des Landesparlaments näher kennen zu lernen. In der Regel werden solche Praktika in der Landtagsverwaltung im Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll durchgeführt. Eine Vergütung für das Praktikum wird grundsätzlich nicht gewährt.

  • Sofern Sie über eine gute Allgemeinbildung verfügen und Interesse an politischen Entscheidungsabläufen sowie Verwaltungstätigkeiten haben und ein solches Praktikum in der Landtagsverwaltung absolvieren möchten, richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der gewünschten Praktikumsdauer und des Praktikumszeitraums mit einem kurzen Lebenslauf, Passbild und aktuellen Zeugniskopien an  folgende Anschrift:

    Präsident des Niedersächsischen Landtages
    Landtagsverwaltung
    Personalreferat
    Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1

    30159 Hannover

  • Bitte beachten Sie bei der Angabe des gewünschten Zeitraumes, dass wir in den Parlamentsferien keine Praktika anbieten, da während dieser sitzungsfreien Zeit keine vollständigen Einblicke in die üblichen Geschäfts- und Entscheidungsabläufe möglich sind. Eine frühzeitige Bewerbung ist empfehlenswert, da das Interesse an einem Praktikum im Landtag Niedersachsen sehr groß ist und die Plätze lange im Voraus vergeben werden.

  • Wenn Sie ein Praktikum bei einer Fraktion oder bei Abgeordneten  machen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Landtagsfraktion: Kontakt zu den Fraktionen

  • Die Ableistung des während des Jura-Studiums vorgeschriebenen vierwöchigen Verwaltungspraktikums nach § 4 Abs. 1 Nr. 2b) des Nds. Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) ist leider nicht möglich. Aufgrund ihrer atypischen Aufgabenstellung und Arbeitsweise ist die Landtagsverwaltung für ein Verwaltungspraktikum im Sinne der jeweiligen Juristenausbildungsgesetze und ihrer Durchführungsverordnungen grundsätzlich nicht geeignet.

Darstellung anpassen

Schriftgröße: kleine Schriftgröße mittlere Schriftgröße große Schrift
Farbkontrast: normaler Farbkontrast Farbkontrast umkehren

Weiterführende Informationen