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Entstehung - Ziele - Grundlagen
Ende eines Provisoriums
Am 3. April 1951 verabschiedete der Landtag die Vorläufige Niedersächsische Verfassung. Die Vorläufigkeit dieser ersten Landesverfassung, die am 1. Mai 1951 in Kraft trat, ergab sich aus der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Erst 42 Jahre später, am 13. Mai 1993, verabschiedete der Landtag die Verfassung in ihrer heutigen Form.
Weil das Grundgesetz nach seinem Inkrafttreten im Jahr 1950 nur für jene Menschen galt, die im westlichen Teil Deutschlands lebten, setzten die Abgeordneten des Landtages der ersten Niedersächsischen Verfassung den Begriff "vorläufig" voran. Gemäß ihrem Schlussartikel sollte sie ein Jahr nach Ablauf des Tages außer Kraft treten, an dem das gesamte deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließt.
Landtagstagspräsident Karl Olfers (links) übergibt dem Ministerpräsidenten Hinrich-Wilhelm-Kopf in der Stadthalle von Hannover die am 3. April 1951 verabschiedete Vorläufige Niedersächsische Verfassung.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 beschloss der Landtag, der bisherigen Verfassung den Charakter des Vorläufigen zu nehmen. Außerdem wollten die Abgeordneten die Gelegenheit nutzen, Bilanz zu ziehen über Bewährtes und weniger Bewährtes, und die Verfassung den Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Es bestand nun die Möglichkeit, die politischen Entwicklungen der letzten Jahre zu berücksichtigen. Neu in der Verfassung sind insbesondere die erstmalige Aufnahme der Staatsziele „Umweltschutz" und „Gleichberechtigung von Männern und Frauen", die Einführung plebiszitärer Elemente sowie eine Stärkung der Rechte des Parlaments. Als weitere Staatsziele sind inzwischen ein Gleichbehandlungsgebot, ein Verbot der Benachteiligung von Behinderten, die Verpflichtung zur Förderung des Sports sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum und Arbeit sowie ein Gebot zur Achtung der Tiere als Lebewesen in die Verfassung aufgenommen worden.






