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Volksherrschaft muss gelebt werden
Die Staatsform der parlamentarischen Demokratie ist das Ergebnis einer langen Entwicklung. Der erste Prototyp der Demokratie entstand 500 v. Chr. im alten Griechenland. Er reifte in der Neuzeit durch den Glauben an die menschliche Vernunft und die Idee, dass alle Menschen gleich und frei sind. Damals blühte die zarte Pflanze der Demokratie noch im Verborgenen. "Der Staat bin ich", verkündete der französische Sonnenkönig Ludwig der XIV. noch im 17. Jahrhundert, zur Blütezeit des Absolutismus, seinen unmündigen, rechtlosen Untertanen. Im heutigen demokratischen Deutschland dagegen haben alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Rechte, keiner ist von der politischen Willensbildung ausgeschlossen. "Der Staat - das sind wir alle" lautet die Botschaft unserer Verfassung. Sie fordert Mündigkeit und die Übernahme von Verantwortung.
Und was bringt das?
Im Gegensatz zu den menschenverachtenden Diktaturen etwa des Nationalsozialismus und Kommunismus ist die parlamentarische Demokratie für die Menschen letztlich ein Erfolgsmodell. Nur sie gewährleistet, dass Freiheit und Menschenrechte geachtet und geschützt werden. In der parlamentarischen Demokratie werden ohne Willkür und nach dem Willen der Mehrheit Spielregeln für das tägliche Zusammenleben geschaffen - und das in einem geordneten und möglichst durchschaubaren Verfahren. Nur die Demokratie sichert größtmögliche Öffentlichkeit und Transparenz. Nichts wird vertuscht. Skandale und Unregelmäßigkeiten werden aufgedeckt und geahndet. Dafür sorgen die parlamentarischen Kontrollmechanismen und auch die Medien.
Der Staat - das sind wir alle!
Die Wiege der Demokratie stand 500 Jahre vor Christi Geburt in altgriechischen Stadtstaaten wie Athen (gr. "demos" = Volk; "krateÃn" = herrschen). Die damalige "Volksherrschaft" würden wir heute jedoch kaum als demokratisch bezeichnen, weil sie nur eine Beteiligung der privilegierten Bürger an der Macht vorsah. Erst der französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau schuf 1762 mit seinem Entwurf eines Gesellschaftsvertrages die Grundlage für moderne Staatsverfassungen. Darin beschrieb er erstmals den mündigen Bürger als Menschen, der sich freiwillig dem idealen Gemeinschaftswillen unterwirft, ohne seine persönliche Freiheit aufzugeben.
Historisch als Gegenentwurf zur Aristokratie verstanden, wurde die Demokratie trotzdem "hoffähig": Großbritannien etwa ist ein demokratischer Staat mit monarchischem Staatsoberhaupt und wurde bis 1999 von einem aristokratischen Oberhaus mitregiert, dem House of Lords. Heute wird das Attribut "demokratisch" von ganz verschiedenen Staatsformen beansprucht. Die meisten praktizieren eine Form der repräsentativen Demokratie, in der das vom Volk gewählte Parlament den Volkswillen verkörpert. Moderne demokratische Staatsverfassungen bekennen sich zur Gewaltenteilung, garantieren die Grundrechte sowie die Unabhängigkeit der Gerichte und gewähren allen Bürgerinnen und Bürgern das Wahlrecht sowie Rechtsschutz vor Übergriffen der Staatsgewalt.
Aber nur, wenn Verfassungsanspruch und politische Praxis übereinstimmen, ist die Demokratie gegen die Gefahr der Diktatur gefeit. Das ist heutzutage nicht immer einfach. Oft fällt es schwer, den Politikbetrieb zu durchschauen und zu kontrollieren, und viele Menschen fühlen sich deshalb einer "Expertokratie" ausgeliefert. Unser demokratisches System mit Leben zu füllen und zu schützen, liegt aber nicht nur in der Verantwortung der gewählten Parlamente, sondern der ganzen Gesellschaft. Denn dem allen Bürgerinnen und Bürgern garantierten Recht, an der Macht teilzuhaben, steht die Pflicht gegenüber, diese Möglichkeit auch auszuüben, etwa durch die Beteiligung an Wahlen, aber auch durch aktive Teilnahme an der politischen Meinungs- und Willensbildung. Denn wie gesagt: Der Staat - das sind wir alle!






