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Anzahl und Art der Ausschüsse
Die Werkstätten des Parlaments
Die Fachausschüsse des Parlaments bereiten die Beratungen des Plenums inhaltlich vor und sprechen Empfehlungen aus. Der Niedersächsische Landtag verfügt derzeit über 11 ständige Ausschüsse, drei Unterausschüsse und sechs Ausschüsse eigener Art. Sie bestehen je nach Bedeutung aus fünf bis 17 Mitgliedern, die als Spezialisten für ihr jeweiliges Sachgebiet gelten. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider. Bei einer Ausschussbesetzung von 17 Mitgliedern hat in der laufenden Wahlperiode die CDU acht Stimmen, die SPD sechs Stimmen, die FDP eine Stimme, B90/Die GRÜNEN eine Stimme und DIE LINKE eine Stimme.
Zu den ständigen Ausschüssen gehören:
- der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit dem Unterausschuss Justizvollzug und Straffälligenhilfe
- der Ausschuss für Inneres und Sport
- der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Unterausschuss Prüfung der Haushaltsrechnungen
- der Kultusausschuss
- der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
- der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit dem Unterausschuss Häfen und Schifffahrt
- der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
- der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
- der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien
- der Petitionsausschuss
Zu den so genannten Ausschüssen eigener Art gehören etwa der Wahlprüfungsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes oder der Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen. Sie tagen weitaus seltener, zum Teil nur einmal jährlich.
Eine Ausnahme bildet die Integrationskommission. Ihr gehören als stimmberechtigte Mitglieder je eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter aus jeder Fraktion und bis zu zehn Ausländerinnen oder Ausländer an, die in landesweit tätigen Vereinigungen zur Förderung von Ausländerbelangen mitarbeiten. Die Integrationskommission kann dem Landtag Hinweise und Empfehlungen geben, die allerdings eines einstimmigen Beschlusses bedürfen. Die Ausschüsse können bei bestimmten Fragestellungen eine Stellungnahme der Integrationskommission einholen.






