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Bitte beachten Sie, dass Erklärungen, die der Schriftform bedürfen (z.B. an den Landtag gerichtete Petitionen im Sinne des Artikels 17 Grundgesetz) dem Landtag weder durch E-Mail noch durch Zusendung digital signierter Dokumente, sondern auf herkömmlichem Weg durch eigenhändig unterschriebenen Brief oder durch Nutzung unseres Online-Petitionsverfahrens zuzuleiten sind. Weitere Infos dazu finden Sie in unserer Petitionshilfe .Wir erhalten aus dem gesamten Bundesgebiet per E-Mail zahlreiche Anfragen mit der Bitte um Werbeartikel und Werbegeschenke. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Kostengründen grundsätzlich keine Werbeartikel versenden. Informaterial können Sie selbstverständlich gerne über unser Online-Bestellformular anfordern.
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