Lexikon
Indemnität
Im Gegensatz zur Immunität kann der Landtag die Indemnität seiner Abgeordneten nicht aufheben. Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete im Plenum und in den Ausschüssen sagen können, was sie wollen – und abstimmen dürfen, wie sie wollen. Die Indemnität sorgt dafür, dass sie im Parlament frei und ungezwungen ihre Meinung sagen können. Allerdings hat die Redefreiheit Grenzen: Abgeordnete, die andere Menschen verleumden, also bewusst falsche Dinge über jemanden behaupten, können gerichtlich verfolgt werden.