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Die Landtagswahlen
Wer wählt wie wen?
Unsere Staatsform ist eine "repräsentative Demokratie". Das bedeutet, dass gewählte Abgeordnete den Volkswillen im Parlament "repräsentieren". Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (fünf Wahlprinzipien). An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnt.
Das Wahlverfahren
Alle fünf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Mit dem ersten Kreuz auf dem Stimmzettel entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Mit dem zweiten wählen sie die Landesliste einer Partei. Über die Landeslisten werden die übrigen 48 Mandate vergeben.
Die Zahl der Abgeordneten
Die Zahl der Mandate - eine komplizierte Angelegenheit
Der Niedersächsische Landtag hat dem Gesetz nach mindestens 135 Abgeordnete. Es können aber auch mehr werden - durch so genannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Sie werden vergeben - und jetzt wird es kompliziert -, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Damit eine Partei bei der Sitzverteilung überhaupt berücksichtigt wird, muss sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben (Fünf-Prozent-Klausel).






