Inhaltsbereich
Anzahl und Art der Ausschüsse
Die "Werkstätten" des Parlaments
Die Fachausschüsse des Parlaments bereiten die Beratungen des Plenums inhaltlich vor und sprechen Empfehlungen aus. Der Niedersächsische Landtag verfügt derzeit über 11 ständige Ausschüsse, drei ständige Unterausschüsse und sechs Ausschüsse eigener Art. Sie bestehen je nach Bedeutung aus fünf bis 17 Mitgliedern, die als Spezialisten für ihr jeweiliges Sachgebiet gelten. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider. Bei einer Ausschussbesetzung von 15 Mitgliedern hat die CDU 6 Stimmen, die SPD 6 Stimmen, B90/Die GRÜNEN 2 Stimmen und die FDP 1 Stimme.
Die Arbeitsweise der Ausschüsse
Detailarbeit der Fachleute
Die Themen, die der Landtag zu behandeln hat, sind sehr vielfältig und viele politische Sachfragen ausgesprochen verzwickt. Weil das Plenum überfordert wäre, wenn es sich mit jeder Einzelheit eines Antrages befassen wollte, bildet das Parlament Fachausschüsse zu bestimmten Sachgebieten. Sie beraten Vorlagen - etwa Gesetzentwürfe, den Haushaltsplan oder sonstige Anträge - im Detail und legen dem Plenum danach eine Beschlussempfehlung vor. Sie können externe Berater und Gutachter hinzuziehen. Gewöhnlich diskutieren sie aber nur intern in nicht öffentlichen Sitzungen.






