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Aufgaben und Rechte des Landtages

Wer Pflichten hat, braucht Rechte


Der Landtag hat jede Menge Aufgaben. Er verabschiedet Gesetze; er wählt Präsident und Präsidium des Landtages, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Staatsgerichtshofs, Präsident und Vizepräsident des Landesrechnungshofs und den Landesbeauftragten für Datenschutz; er bildet Ausschüsse, beschließt den jährlichen Landeshaushalt, bestätigt und kontrolliert die Landesregierung. Für diese Aufgaben ist die Volksvertretung unseres Landes mit besonderen Rechten ausgestattet, die dafür sorgen, dass sie nicht entmachtet werden kann. Dazu gehören das Selbstversammlungsrecht, das Geschäftsordnungsrecht, das Wahlprüfungsrecht, das Auflösungsrecht, das Untersuchungsrecht sowie das Auskunfts- und Fragerecht.

Die Bedeutung von Gesetzen

Gesetze - Spielregeln für das Miteinander


Menschen haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Damit keiner zu kurz kommt, müssen sie Regeln vereinbaren, nach denen sie ihr Zusammenleben gestalten. Diese Regeln begegnen uns als Gesetze ständig im Alltag, ohne dass wir uns dessen bewusst wären: auf der Straße, in der Schule, sogar vor dem Fernseher. In unserer Massengesellschaft gibt es fast keinen Bereich mehr, der nicht gesetzlich geregelt ist. Viele Gesetze machen uns "Vorschriften", an die wir uns nur ungern halten. Dabei vergessen wir, dass dieselben Gesetze auch unser eigenes Recht schützen. Nur wer wie Robinson Crusoe allein auf einer Insel lebt, braucht keine Gesetze.

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Weiterführende Informationen

Das Volk ist der Boss...

Plenarsaal

... und der Landtag sein Sprachrohr...