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Was ist eine Fraktion?
Einigkeit macht stark
Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Abgeordneten zu einer parlamentarischen Gemeinschaft. Sie hilft den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, ihre parlamentarische Tätigkeit wirksam auszuüben, wenn sie sich einig sind. Je geschlossener eine Fraktion nach außen auftritt, desto effektiver kann sie ihre Ziele zur Geltung bringen. Allerdings kommt es gelegentlich vor, dass Abgeordnete ihre Fraktionsgemeinschaft wegen unüberbrückbarer politischer Konflikte verlassen. Diese Abgeordneten behalten ihr Mandat mit dem Status eines fraktionslosen Abgeordneten. Fraktionen sind besonderen Pflichten unterworfen und daher mit besonderen Rechten ausgestattet.
Fraktionsdisziplin
Kampfanzug oder Zwangsjacke?
Die Fraktionsdisziplin legt den Mitgliedern einer Fraktion eine einheitliche Stimmabgabe im Parlament nahe. Denn bei knappen Mehrheitsverhältnissen kann schon eine einzige Stimme über den politischen Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Um zu dieser Geschlossenheit zu gelangen, ringt die Fraktion zuvor in interner Debatte um eine gemeinsame Position. Allerdings ist es bei Abstimmungen in wichtigen Gewissensfragen üblich, die Abgeordneten von der Fraktionsdisziplin zu entbinden.
Die Arbeit der Fraktionen
Arbeit teilen heißt Information teilen
Jede Fraktion hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine parlamentarische Geschäftsführerin oder einen parlamentarischen Geschäftsführer. Sie leiten die parlamentarische Gemeinschaft wie Dirigent und Kapellmeister ihr Orchester. So sorgen sie etwa dafür, dass kompetente Fraktionsmitglieder die Parteipolitik in den Fachausschüssen des Landtages vertreten. In diesen Ausschüssen werden Gesetzesvorhaben oder Entschließungen vorbereitet. Diejenigen Abgeordneten einer Fraktion, die einem bestimmten Fachausschuss angehören, bilden einen Arbeitskreis. Aus dessen Mitte wird ein Fraktions-Obmann oder -Sprecher für das jeweilige Sachgebiet bestimmt.
Die Finanzierung der Fraktionen
Der Landtag zahlt - und verlangt Belege
Die Fraktionen erhalten monatliche Zuschüsse aus dem Landtagshaushalt zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs - etwa für die Bezahlung von Personal. Das Geld darf nicht für Parteizwecke verwendet werden. Die Fraktionen müssen die Buchführung über ihre Einnahmen und Ausgaben dem Landesrechnungshof zur Prüfung vorlegen. Die Jahresbilanzen werden vom Landtag veröffentlicht.






