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Readspeaker Symbol Die Rechte der Landtagsabgeordneten

Volksvertreter haben ein "freies Mandat"


Nach der Verfassung vertreten die Mitglieder des Landtages das ganze Volk - und nicht nur ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Um ein solch "freies Mandat" wahrnehmen zu können, gewährt die Verfassung Abgeordneten besondere Schutz-, Teilnahme- und Mitwirkungsrechte. Dieser Sonderstatus ist allerdings kein Freibrief. So kann ein Mitglied des Landtages auch vor dem Staatsgerichtshof angeklagt werden, wenn es seine Position gewinnsüchtig missbraucht.

Readspeaker Symbol Die Schutzrechte

Bangemachen gilt nicht


Wer in ein Parlament gewählt wird, soll frei von Zwang und Einschüchterung politisch handeln können. Diesem Ziel dienen die Schutzrechte für die Abgeordneten: Indemnität, Immunität, Zeugnisverweigerungsrecht und Behinderungsverbot. Indem sie die einzelnen Abgeordneten vor unzulässiger Einflussnahme bewahren, sichern die Schutzrechte die Arbeitsfähigkeit des Landtages. Allerdings kann der Landtag eines seiner Mitglieder vor dem Staatsgerichtshof anklagen, wenn es seine besondere Stellung gewinnsüchtig missbraucht.

Readspeaker Symbol Teilnahme- und Mitwirkungsrechte

Niemand muss draußen bleiben


Ein Landtagsmitglied darf an allen Sitzungen und Abstimmungen des Landtages teilnehmen. Um initiativ zu werden, muss es sich allerdings in vielen Fällen parlamentarische Partner suchen: So sind mindestens zehn Abgeordnete erforderlich, um einen Gesetzentwurf einzubringen oder eine "Große Anfrage" an die Landesregierung zu richten. Mit dieser Beschränkung der Mitwirkungsrechte schützt sich der Landtag vor der Selbstlähmung durch eine Unzahl von Anträgen, die ohnehin keine Mehrheit fänden.

Readspeaker Symbol Die Abgeordnetendiäten

Fulltime-Job mit angemessenem Einkommen


Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (Diäten), die ihre Unabhängigkeit sichern soll. Diese Regelung gehört wie die Indemnität oder Immunität zu den Schutzrechten der Abgeordneten. Dahinter steht der berechtigte Anspruch der Öffentlichkeit, dass Volksvertreter unabhängig sein sollen. Ohne Diäten könnten nur Personen mit Vermögen oder hohen Einkünften ein Mandat wahrnehmen. In diesem Fall wäre die Mehrheit der Bevölkerung vom Parlament ausgeschlossen. Die Höhe der Diäten beschließt der Landtag selbst.

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Weiterführende Informationen

Landtagsarbeit

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