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Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe
Zur regelmäßigen Erörterung aller Fragen der Integration sowohl von Ausländerinnen und Ausländern als auch von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Zuwanderungsgeschichte in Niedersachsen hat der Landtag eine Kommission zu Fragen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gebildet.
Der Kommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- ein Mitglied des Landtages aus jeder Fraktion,
- bis zu zehn Vertreterinnen oder Vertreter von landesweit tätigen Vereinigungen zur Förderung der Integration der in Niedersachsen lebenden Ausländerinnen und Ausländer und der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte; die Vereinigungen sollen die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche des Zusammenlebens widerspiegeln, in denen die Integration besondere Bedeutung hat; Vertreterinnen oder Vertreter können nur hier lebende Ausländerinnen und Ausländer sein, die im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind, sowie deutsche Staatsangehörige.
Die Kommission kann dem Landtag aus ihrem Tätigkeitsbereich Hinweise und Empfehlungen geben; diese bedürfen eines einstimmigen Beschlusses. Die Ausschüsse des Landtages können zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit Beratungsgegenständen, die ihnen überwiesen worden sind, eine Stellungnahme der Kommission einholen.






