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Die Finanzierung der Fraktionen
Der Landtag zahlt - und verlangt Belege
Auf die Finanzierung ihres allgemeinen Bedarfs haben die Fraktionen einen Rechtsanspruch. Gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen
Abgeordnetengesetzes erhalten sie monatliche Zuschüsse aus dem Landtagshaushalt zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs - etwa für die Bezahlung von Personal. Das Geld darf nicht für Parteizwecke, sondern nur für die parlamentarische Arbeit verwendet werden. Über ihre Einnahmen und Ausgaben müssen die Fraktionen Buch führen. Der - unabhängige - Landesrechnungshof prüft die jährlichen Bilanzen der Fraktionen und wacht darüber, dass die Zuschüsse bestimmungsgemäß verwendet werden, Die Fraktionen müssen ihre Buchführung der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Jahresbilanzen werden außerdem als Landtagsdrucksache veröffentlicht.Ab 1. Januar 2012 gliedern sich die Zuschüsse in einen Grundbetrag von 53.408 Euro je Fraktion, einen "Kopfbetrag" von 1.958 Euro je Fraktionsmitglied sowie einen "Oppositionszuschlag" von 395 Euro je Mitglied einer Oppositionsfraktion.
Über die Höhe der Zuschüsse beschließt der Landtag jährlich neu. Grundlage der Entscheidung ist ein Vorschlag des Landtagspräsidenten, dem eine Anhörung der Fraktionen vorausgeht. Der Vorschlag berücksichtigt die allgemeine Preisentwicklung und den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.






