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Einzelbesucher:
Einzelbesucher des Landtages können an Plenarsitzungstagen - so weit unter Berücksichtigung der angemeldeten und fest eingeplanten Besuchergruppen Tribünenplätze noch verfügbar sind - die Landtagssitzung max. 1 Stunde lang mitverfolgen. Sie müssen sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses beim Pförtner (Portikus) melden. Außerhalb der Plenarsitzungen haben Einzelbesucher - so weit entsprechende Kapazitäten frei sind - die Möglichkeit, sich den jeweiligen Informationsveranstaltungen - ganz oder in Bezug auf einzelne Programmteile (Film/Informationsgespräch/Rundgang/Abgeordnetendiskussion im Plenarsaal) - anzuschließen. Auf die jeweils wochentäglich stattfindenden Informationsveranstaltungen wird im Eingangsbereich des Portikus mit der Programmabfolge im Einzelnen auf einer besonderen Schautafel hingewiesen.Die in der Wandelhalle bzw. Portikushalle des Leineschlosses gezeigten Landtagsausstellungen, mit denen das Haus Museen, Bibliotheken, Hochschulen und anderen Einrichtungen Gelegenheit gibt, eigene Arbeitsergebnisse, Forschungsvorhaben und wichtige aktuelle Themen mit besonderen zeitgeschichtlichen Bezügen darzustellen, sind außerhalb der Plenarsitzungen auf vorherige Anfrage im Anschluss an einen Landtagsbesuch zugänglich.






