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Adressat und Form einer Petition
Damit das Petitionsrecht möglichst effektiv wahrgenommen werden kann, gibt es - außer der Schriftform - keinerlei Formvorschriften. Da das Petitionsrecht ein "persönliches Recht" ist, bedarf es jedoch grundsätzlich der eigenhändigen Unterzeichnung einer Eingabe.Zuschriften , die lediglich per E-Mail - und sei es auch mit falksimilierter Unterschrift - übersandt werden, erfüllen dieses Erfordernis nicht.
Wenn Sie eine Petition über unser Online-Formular einreichen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zum Einreichen einer Online-Petition.
Die Petition ist nicht an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden. Ebenso müssen ihr im Regelfall nicht Unterlagen zur Begründung beigefügt werden.
Es genügt völlig, wenn das Anliegen in kurzen Worten geschildert wird und - soweit es sich auf Behördenhandeln bezieht - die Behörde und die Verwaltungsentscheidung, um die es geht, möglichst konkret bezeichnet wird. Aus der Petition sollte schließlich deutlich werden, welche Erwartung an den Landtag sich damit verbindet.






