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Anmeldungen von Gruppen und Einzelbesuchern:
Wegen des großen Interesses an Landtagsbesuchen muss bei Anmeldungen für den Besuch einer Plenarsitzung mit einer Wartezeit von mehreren Monaten bis zu einem Jahr, bei Anmeldungen zum Besuch einer Informationsveranstaltung mit einer Wartezeit von mehreren Monaten gerechnet werden.
Bei Gruppen ist daher eine frühzeitige und in jedem Fall schriftliche Anmeldung des Landtagsbesuches unter Angabe der Personenzahl beim Besucherdienst notwendig.
Kurzfristige Terminverschiebungen, Absagen oder Kürzungen des Besuchsprogramms sind unvermeidbar, wenn der Sitzungsplan geändert wird.






