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Die Arbeitsweise der Ausschüsse
Detailarbeit hinter verschlossener Tür
Die Themen, die der Landtag zu behandeln hat, sind sehr vielfältig und viele politische Sachfragen sind ausgesprochen verzwickt. Weil das Plenum überfordert wäre, wenn es sich mit jeder Einzelheit eines Antrages befassen wollte, bildet das Parlament Fachausschüsse zu bestimmten Sachgebieten. Sie beraten Vorlagen - etwa Gesetzentwürfe, den Haushaltsplan oder sonstige Anträge - im Detail und legen dem Plenum danach eine Beschlussempfehlung vor. Sie können externe Berater und Gutachter hinzuziehen; gewöhnlich diskutieren sie aber nur intern.
Die Ausschüsse befassen sich mit den Beratungsgegenständen, die ihnen vom Plenum überwiesen werden. Nur wenn die Geschäftsordnung etwas anderes bestimmt oder wenn eine Fraktion dies beantragt, können sie sich auch mit anderen Themen befassen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die vom Plenum überwiesenen Vorlagen, Entwürfe oder Anträge sehr genau zu beraten und offene Detailfragen zu klären. Um die notwendigen Informationen einzuholen oder um komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, veranstalten die Ausschüsse auch öffentliche Anhörungen. In diesen Hearings befragen die Ausschussmitglieder Sachverständige, Interessenvertreter oder andere Auskunftspersonen nach ihrem Wissen oder ihrer Meinung. Außerdem können sie sich bei Recherchen und vor allem in konkreten Rechtsfragen vom parteipolitisch neutralen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst der Landtagsverwaltung unterstützen lassen.
Das Öffentlichkeitsgebot des Plenums gilt grundsätzlich nicht für die Sitzungen der Ausschüsse. Mit Ausnahme der öffentlichen Anhörungen und der in bestimmten Fällen vorgeschriebenen öffentlichen Erörterung eines Gesetzentwurfs oder Entschließungsantrags bleiben die Ausschussmitglieder bei ihren Sitzungen unter sich. Und das aus gutem Grund: Kompromisse zu finden, die gegenseitiges Nachgeben erfordern, gelingt in einer internen Diskussion leichter als im Rampenlicht der Öffentlichkeit.
Außerdem ist der Diskussionsstil dadurch sachlicher als im Plenum. Im Ausschuss können - anders als in der Plenardebatte - gute Argumente durchaus einen Meinungswechsel beim politischen Gegner bewirken oder einen Kompromiss herbeiführen. Ein Geheimzirkel ist ein Ausschuss schon deshalb nicht, weil er das Plenum über das Ergebnis seiner Beratungen in einem Bericht informiert. Hinzu kommt, dass die Ausschüsse die Entscheidungen des Landtages nur vorbereiten; der Landtag trifft seine Entscheidungen danach in der öffentlichen Plenarsitzung.






