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Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und derzeit neun Ministerinnen und Ministern. Gemeinsam bilden sie das Kabinett.  Das Kabinett bestimmt die Leitlinien der Landespolitik, verteilt die Aufgaben zwischen den verschiedenen Ministerien, beschließt Gesetzesentwürfe, die dann dem Niedersächsischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.

Auf die Bundesgesetzgebung nimmt die Landesregierung Einfluss über den Bundesrat. Diese Ländervertretung bestätigt oder verwirft Gesetzesvorlagen des Bundestages und kann eigene Gesetze einbringen. Niedersachsen besitzt im Bundesrat sechs Stimmen. Vereidigung der Ministerinnen und Minister der 16. Wahlperiode im Plenarsaal des Landtages.

Die Landesregierung übt die vollziehende Gewalt aus. So heißt es in der Niedersächsischen Verfassung. Allerdings ist die Macht der Landesregierung begrenzt. Dafür sorgen zum einen die Politikvorgaben aus Berlin und Brüssel und nicht zuletzt die Verfassung selbst. Zu den originären Aufgaben der Landesregierung gehört die Ausgestaltung und gesetzgeberische Vorbereitung von Schul- und Hochschulpolitik, Kunst und Kultur, sie bestimmt die Richtlinien von Polizei und innerer Sicherheit. Der Landtag, also das Parlament des Landes Niedersachsen, wählt in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten, der dann die übrigen Mitglieder der Landesregierung beruft. Bevor die Landesregierung ihr Amt ausüben kann, muss sie vom Landtag bestätigt werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Ministerpräsident einzelne Mitglieder des Kabinetts berufen oder entlassen will. Die Ministerinnen und Minister können, müssen aber nicht zugleich dem Landtag angehören. Allerdings dürfen sie nicht zugleich dem Bundestag, dem Europäischen Parlament oder den Volksvertretungen anderer Länder angehören. Außerdem dürfen sie neben ihrem Ministeramt keinen weiteren Beruf ausüben.

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