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Die Abgeordnetendiäten

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Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (Diäten), die ihre Unabhängigkeit sichern soll. Diese Regelung gehört wie die Indemnität oder Immunität zu den Schutzrechten der Abgeordneten. Dahinter steht der berechtigte Anspruch der Öffentlichkeit, dass Volksvertreter unabhängig sein sollen. Ohne Diäten könnten nur Personen mit Vermögen oder hohen Einkünften ein Mandat wahrnehmen. In diesem Fall wäre die Mehrheit der Bevölkerung vom Parlament ausgeschlossen. 

Materielle Unabhängigkeit ist ebenso wie das Recht auf Immunität oder Indemnität eine unabdingbare Voraussetzung für parlamentarische Arbeit frei von Zwang, Einschüchterung und Abhängigkeiten. Und nur wenn die Diäten eine ausreichende Existenzgrundlage bieten und der Bedeutung des Amtes gerecht werden, können die Landtagsmitglieder sich voll auf ihre Arbeit als Volksvertreter konzentrieren.

Die Frage der Angemessenheit von Diäten ist angesichts knapper öffentlicher Kassen stets ein heikles Thema. Schon weil die Parlamente die Höhe der Diäten selbst entscheiden, reagiert die Öffentlichkeit häufig mit dem Vorwurf der Selbstbedienung. 

Aus diesem Grund läßt der Niedersächsische Landtag seit 1983 eine neutrale "Diätenkommission" darüber urteilen, ob die Abgeordnetenentschädigung angemessen ist oder gegebenenfalls angepasst werden sollte. Diese Kommission stützt ihre jeweiligen Vorschläge auf relevante Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung und teilte diese jährlich dem Landtagspräsidenten mit. Im Anschluss wurde im Parlament darüber abgestimmt. Die letzte Anpassung beruht auf dem Vorschlag im Bericht der Diätenkommission für das Jahr 2009 und wurde im Juni 2010 im Niedersächsichen Landtag beschlossen.

Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages erhalten zurzeit monatlich eine steuerpflichtige Grundentschädigung von 6.000 Euro und eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.048 Euro (vgl. §§ 6 ff. Niedersächsisches Abgeordnetengesetz).

Ab 2012 wird während der laufenden Wahlperiode die Grundentschädigung über ein Indexverfahren jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Maßstab für die Anpassung ist die allgemeine Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst in Niedersachsen, die vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie festgestellt wird. Der Landtagspräsident veröffentlicht den neuen Betrag der Grundentschädigung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt.

Zu Beginn jeder neuen Wahlperiode beschließt der Landtag innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Diäten mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode.

Verweise zu weiteren Informationen

In der Pressemitteilung 103 von 12. März 2010 finden Sie Informationen zur Erhöhung der Diäten im Jahr 2010:
Zur Pressemitteilung 103

Hintergrundinformationen finden Sie in den Parlamentsdokumenten zum Thema:

Drucksache 16/2511 (PDF, 32 KB)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP

Drucksache 16/2532 (PDF, 24 KB)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen zu Drs. 16/2511

Drucksache 16/2562 (PDF, 27 KB)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Schriftlicher Bericht zu Drs. 16/2511 und 16/2532

Stenografischer Bericht vom 8. Juni 2010 (PDF, 700 KB)
Tagesordnungspunkte 8 und 9 ab Seite 9121